SF öffentlicher Bereich
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Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern
Formulare und Anträge finden Sie im Servicebereich des ZfsL.
Formulare und Anträge finden Sie im Servicebereich des ZfsL.
Allgemeine Informationen
Im Seminar für sonderpädagogische Förderung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Köln besteht die Möglichkeit, sich zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung ausbilden zu lassen.
Welche Voraussetzungen für eine Zulassung zu diesem Ausbildungsgang erfüllt sein müssen, entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage (Ausbildungs- und Prüfungsordnung).
Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung können ausschließlich während der Bewerbungsfristen an die Bezirksregierung Köln gerichtet werden.
Interessierte sollten sich daher regelmäßig auf der Homepage der Bezirksregierung Köln informieren, wann eine Bewerbung für den nächsten Ausbildungsgang möglich ist und welche Bewerbungsunterlagen hierzu einzureichen sind.
Die Ausbildungsgänge erfolgen im eineinhalbjährigen Turnus und starten jeweils am 1. Mai oder am 1. November.
Die Auswahl der zur Ausbildung zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber und die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgen in allen Fällen ausschließlich durch die Bezirksregierung Köln.
Daher bitten wir unbedingt, von der Zusendung von bewerbungsrelevanten Unterlagen an das ZfsL abzusehen.
Der 18-monatige Ausbildungsgang gliedert sich in die theoretische und die schulpraktische Ausbildung. Die theoretische Ausbildung wird im Seminar für sonderpädagogische Förderung, die schulpraktische Ausbildung an einer Ausbildungsschule der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen oder Hören und Kommunikation durchgeführt.
Auf die schulpraktische Ausbildung entfallen 12 Wochenstunden, die auf 3 Schultage zu verteilen sind, wobei es verpflichtend ist, mindestens einen Nachmittag bis zum Schulschluss in der Ausbildungsschule anwesend zu sein.
Zusätzlich zu den 12 Wochenstunden ist die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, Konferenzen, Dienst- und Teambesprechungen, Eltern-/Schülersprechtagen verpflichtend.
Die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt ist ausdrücklich erwünscht.
Die Ausbildungsschule wird den Fachlehrerinnen und Fachlehrern in Ausbildung durch das ZfsL zugewiesen. Dabei wird grundsätzlich versucht, eine wohnortnahe Schule zu finden, ein Anspruch hierauf kann jedoch nicht garantiert werden.
Für die Dauer der Tätigkeit an der Ausbildungsschule gehören die Fachlehrerinnen und Fachlehrer in Ausbildung dem Schulkollegium an und werden zwei Ausbildungslehrkräften zugewiesen.
Auf die theoretische Ausbildung entfallen 8 Wochenstunden. Die theoretische Ausbildung findet i. d. R. donnerstags von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr im ZfsL Köln statt. In Ausnahmefällen finden einzelne Seminarveranstaltungen an anderen Wochentagen oder auch an anderen Lernorten statt.
Die Ausbildung ist eine Vollzeitausbildung und kann nicht berufsbegleitend absolviert werden. Der Zeitbedarf für die Ausbildung geht weit über die 20 Wochenstunden der praktischen und theoretischen Ausbildung hinaus, da zur Erreichung des Ausbildungsziels selbstständiges Lernen und Arbeiten vorausgesetzt wird. Dies betrifft beispielsweise die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Literaturrecherche, Herstellung und Besorgung von Medien, Verschriftlichung und Auswertung von Schülerbeobachtungen, Verschriftlichung von Unterrichtsplanungen.