Zielsetzung:
Bei der Erstellung digitaler Lernprodukte mit Schüler:innen geeignete Maßnahmen zum Datenschutz ergreifen.
Grundlagen:
Besonders bei der Erstellung digitaler Lernprodukte im Unterricht ist der Schutz der personenbezogenen Daten der Schüler:innen notwendig.
Grundsätzlich gilt SchlG 120.5: “Die Schule darf für den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und der Eltern verarbeiten, soweit dies für die Aufgaben der Schule erforderlich ist.”
Einschränkend gilt jedoch auch SchlG 120.6: “Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder sonstiger verbindlicher Schulveranstaltungen bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen (bei Schülerinnen und Schülern unter 16 Jahren: auch der Erziehungsberechtigten). Die Einwilligung muss freiwillig erteilt werden. Den betroffenen Personen dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie eine Einwilligung nicht erteilen.”
Bei Einwilligungen geht es nicht in erster Linie um die Schriftform. Es geht darum sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler mit der Nutzung der Daten im beschriebenen Umfang einverstanden sind.
Partner:innenübung:
Zusammenfassung:
Digitale Lernprodukte von Schüler:innen - Videos, Audios, Fotos, Texte, Zeichnungen...