• Digitale Feedbackinstrumente: Von der Abfrage bis zur KI-gestützten Diagnostik

    • Zielsetzung

      In diesem Tutorial setzen Sie sich mit den datenschutzrechtlichen Grundlagen  digital organisierter Feedback-Formate auseinander und erhalten Anregungen zur Vertiefung. 

      Sie können drei Elemente anwählen: 

      1. Ein Auftaktszenario, mit dem Sie Ihre eigene Haltung reflektieren können. 

      2. Eine tabellarische Darstellung als Überblick über typische Formate digitalen Feedbacks, Legitimationsgrundlagen und typische Problemkulissen bzw. Lösungsstrategien aus Datenschutzsicht. 

      3. Ein interaktives Element, mit dessen Hilfe Sie zentrale Fragen bzw. Anwendungsszenarien im Kontext Feedback reflektieren können (mit Rückmeldung/Lösungen)



    • Auftaktszenario: 

      Eigene bewusste oder auch unbewusste Haltung(en) steuern maßgeblich das Handeln, auch und gerade beim Einsatz neuer Technologien. Testen Sie sich daher zunächst selbst und prüfen Sie Ihre Einschätzungen: Treffen die Aussagen zu oder nicht?





    • Digitale Feedbackinstrumente und Datenschutz 

       

      In Lehr-Lernprozessen ist Feedback zentral – sowohl bezogen auf Unterricht insgesamt, auf Lernprodukte wie auf deren Weiterentwicklung. Damit ergeben sich für digitale Formate höchst unterschiedliche Szenarien:  

      1. Einfache Abfragen wie Mentimeter, Forms, Edkimo oder automatic-response-Formate wie LearningApps;  

      1. Personalisiertes Feedback zu Lernprodukten (ohne KI): LMS/Moodle, Audio-QR-Codes etc. 

      1. KI-gestütztes Feedback  

       

      Legitimation 

      • Rechtsgrundlage: SchG §8.2 Digitale Lehr- und Lernmittel sind zur Erfüllung des Bildungsauftrages gestattet; VO-DV I §120.5: Schüler:innen sind für diesen Zweck zur Nutzung verpflichtet; VO-DVII § 121.1: Lehrkräfte sind ebenfalls zur Nutzung verpflichtet – die Daten dürfen nur den Personen zugänglich sein, die sie für ihre Aufgabenerfüllung benötigen. 

      • Voraussetzung: rechtskonformer Einsatz (Beachtung der Datenschutzvorgaben) 

      Grundsätzliches zur Nutzung von Apps und Hardware in der Schule 

      Der datenschutzkonforme Umgang mit Apps und Hardware ist ein großes Themenfeld:  

      • Reflexion der potentiell anfallenden Daten:  Verantwortbarkeit hängt von den Risiken ab, die je nach Datensatz höchst unterschiedlich sein können (vgl.: falsche Zuordnung in einer Aufgabe, Abstimmung in einer offenen pro-kontra-Abfrage oder systematische Erfassung von Lernverhalten bzw. Leistungsfähigkeit etc.) 

      • Jede Nutzung, bei der keine personenbezogenen Daten anfallen/verwendet werden müssen, ist möglich und erlaubt. 

      • Risikominimierung kann durch folgende Maßnahmen geschehen:  

      1. Nutzung von nicht-personalisierten schulischen Endgeräten bzw. Dienstgeräten 

      1. Vermeidung des gleichzeitigen oder vorherigen Logins bei nicht-schulischen online-Diensten (damit die dort platzierten Informationen nicht durch Analyse- oder Trackingtools im Hintergrund der App für andere Zwecke, z. B. Werbung, Profiling) genutzt werden können (hier „bezahlen“ Nutzende die „kostenlose“ App).  

      1. Keine aktive Eingabe personenbezogener Daten (weder in der App selbst, noch zur Abrufung der Ergebnisse, z. B. die Email-Adresse), Nutzung von Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung.  

      1. Bei Nutzung privater Endgeräte: neben den oben genannten Maßnahmen sollte zusätzlich die Nutzung eines datensparsamen Browsers empfohlen werden (Brave-Browser, Duck-Duck-GO).  

      Abschließend zwei Hinweise:  

      1. Bei der Verwendung digitaler Instrumente zur Leistungsbewertung müssen Bewertungentscheidungen immer durch die Lehrkraft überprüft werden (menschliche Letztkontrolle).  

      1. Zentral sind hier die grundsätzlichen Absprachen und Regelungen in den Institutionen. Diese gilt es, je nach sich entwickelndem Bedarf, ggfls. anzupassen.  

       

      Drei Beispielszenarien 

      Im Folgenden werden Grundregeln bezogen auf die oben genannten drei Szenarien genannt.  

      Einfache Abfrageformate wie:  

       

      Mentimenter, Edkimo, Forms 

       

      Automatic-response-Formate wie:  

       

      LearningApps, H5P 

       

       

      • Solange sich die Lernenden nicht registrieren oder anmelden müssen, ist die Verwendung gemäß den oben genannten Grundsätzen meist unbedenklich. Auch eine Einwilligung ist dann nicht erforderlich. 

      • Lehrende sollten grundsätzlich das gewünschte Anwendungsszenario reflektieren und prüfen, inwiefern eine Nutzung ohne Datenspuren möglich ist, z. B. in den jeweiligen Datenschutzerklärungen oder auch hier:  

      bzw.  

      Personalisiertes Feedback  

      z. B.  

       

      Logineo-LMS oder 

       

      Audio-QR-Codes (wie Qwiqr)  

       

      oder mit Hilfe von  

       

      personalisierten Emojis (wie z. B. Bitmoji) 

      • In diesen Formaten fallen in jedem Fall personenbezogene Daten an, sie stellen ja einen zentralen Inhalt dar, der transportiert wird (z. B. Informationen über Lernverhalten, Beurteilung oder Kommentierung von Lernprodukten). Eine Verwendung ist nur möglich, wenn die anfallenden Daten so geschützt werden können, dass ein Abfluss, eine Veränderung oder ein Diebstahl nicht möglich ist. Daher drei Varianten:  

      1. Das LMS von Logineo ist ein datenschutzgerechtes Tool, um Feedback zu Lernprodukten zu geben.  

      1. Bei Qwiqr, einem Audio-Feedback-Tool in Form eines QR-Codes, ist die Sicherung über einen zufälligen 10stelligen Code, die für Schüler:innen wegfallende Registrierung und ein gut steuerbares Löschverfahren in alleiniger Hand der Lehrkraft ein hoher Sicherheitsstandard, es kann sogar über private Endgeräte genutzt werden. Lässt man die persönliche Anrede weg, fallen gar keine personenbeziehbaren Daten an.  

      1. Die meisten Apps zur Erzeugung personalisierter Emojis als Kommentierungshilfe für Schülerprodukte – z. B. für die Kennzeichnung von Standardfehlern - funktionieren dagegen meist anders: wenn die erzeugten Bilder keine Bilddateien, sondern Links darstellen, ergeben sich hiermit auch für die Schüler:innen als Empfänger Abflussstellen für Daten, auch über die IP-Adresse hinaus. Dies gilt es zu prüfen.  

      Feedback in komplexen Aufgaben  

       

      wie z. B. über den Co-Piloten oder Fiete-AI 

      Eine Nutzung KI-gestützter Feedback-Formate erzeugt in jedem Fall personenbezogene Daten in großem Umfang. Vor einem Einsatz sollten daher die folgenden Schritte unternommen werden:  

      1. Genehmigung des gewünschten Szenarios durch die Schulleitung 

      1. Klärung der Lizenzfrage, Vertrag (über die Verarbeitung von Daten: AVV) mit dem Anbieter 

      1. Erörterung von Schutzmaßnahmen für den Umgang mit den Daten (auch mit Schüler:innen) 

      1. Einwilligung der Schüler:innen bzw. der Eltern und Sicherstellung der Freiwilligkeit (bzw. des Widerspruchs ohne Nachteile).